Ansprechendes Nordhaus-Fertig-Einfamilienhaus (ursprünglich Bungalow, Dachgeschoss nachträglich ausgebaut, Baujahr 1973), welches Erdgeschoss und Dachgeschoss enthält. Zum Objekt gehört eine Fertiggarage mit elektrischem Schwingtor, ein Gartenhaus und ein abbruchreifes, kleines Stallgebäude.
Hinzu kommt ein 131 m² großes Zuwegungsgrundstück.
Das hier näher beschriebene Einfamilienwohnhaus befindet sich am Stadtrand von Oldenburg in der Ortschaft Ofenerfeld, die zur Gemeinde Wiefelstede gehört. Es handelt sich um eine ruhige und familienfreundliche, rückwärtige Wohnlage, die von Einfamilienhäusern geprägt ist. Die Entfernung bis zum Stadtmittelpunkt Oldenburgs (Marktplatz) beträgt etwa 6 km (Luftlinie). Wegen der Nähe zum Oldenburger Stadtgebiet und wegen der günstigen Verkehrsanbindung erfreut sich die Ortschaft Ofenerfeld hoher Beliebtheit.
Fassade/Mauerwerk: Gestrichene Fertigteilelemente in Leichtbauweise
Dachform- und Eindeckung: Walmdach mit Tonpfannen, einfacher Dachgeschossausbau in Leichtbauweise (in Eigenregie)
Fenster: Mahagoni-Holzfenster mit Isolierverglasung, überwiegend manuelle Rollläden
Heizung: Gaszentralheizung (Brennwerttechnik, Fabrikat Viessmann, Baujahr 2021)
Energiedaten: Verbrauchsausweis 143,6 kWh/(m²a) Energieeffizienzklasse: E, Baujahr 1973 (Gebäude), Gas
Fußbodenbeläge: Überwiegend erneuerungsbedürftig (Fliesen, Teppich, Parkett, PVC, Rauspund bzw. OSB)
Sanitär: modernisiertes Vollbad im Erdgeschoss, erneuerungsbedürftiges Duschbad im Dachgeschoss sowie modernisiertes Gäste-WC
Garten: Liebevoll angelegter Zier- bzw. Nutzgarten mit Gartenhaus und überdachtem Freisitz.
Inventar: Im Objekt verbleibt eine gepflegte Einbauküche.
Zustand: Gepflegt und überwiegend zeitgemäß. Die heutigen Standards in Ausstattung und Energetik werden jedoch nicht mehr vollumfänglich erfüllt.
Endenergieverbrauch | 143,6 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1973 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
Energieeffizienzklasse | C |
Ausweis gültig bis | 05.06.2035 |
Das Dachgeschoss wurde ohne Beteiligung der Baubehörde wohnlich ausgebaut (Leichtbauweise). Wir gehen von einer genehmigungsfreien Baumaßnahme aus!
Auf dem separaten Zuwegungsflurstück lasten Wege- und Leitungsrechte!
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