Gepflegtes Einfamilienhaus, welches 1960 errichtet wurde und über Teilkeller, Erdgeschoss, Dachgeschoss und Spitzboden verfügt.
Zum Objekt gehören eine Garage mit Sektionaltor sowie weitere Nebengebäude mit einer Nutzfläche von insgesamt etwa 65 m².
Das Grundstück wird derzeit auf Kosten der Eigentümerin neu vermessen. Die Grundstücksgröße beträgt dann, 491 m².
Das hier näher beschriebene Einfamilienhaus befindet sich im nördlichen Stadtteil Oldenburg-Bürgerfelde. Bis zum Stadtmittelpunkt Oldenburgs (Marktplatz) sind es nur etwa 2,9 km (Luftlinie). Alle einschlägigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, verschiedene Schularten, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen usw. sowie eine Bushaltestelle der Verkehr und Wasser GmbH (V.W.G) sind in der näheren Umgebung gut zu erreichen.
Mauerwerk: Massives Mauerwerk, hell verputzt (Die Geschossdecken bestehen aus Holzbalkenlage)
Dachform- und Eindeckung: Satteldach mit Betondachsteinen (baujahrestypisch), gedämmt etwa 1980
Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung (Bj. etwa 1980 & 2016) vereinzelt ältere Holzfenster
Heizung: Gasetagenheizungen (Brennwert, Fabrikat Junkers, Bj. 1994 & 1995)
Energiedaten: Bedarfsausweis 316,1 kWh/(m²a) Energieeffizienzklasse: H, Baujahr 1960 (Gebäude), Gas
Sanitär: Wannenbad mit Fenster im Erdgeschoss sowie Duschbad mit Fenster im Dachgeschoss
Elektrik: Baujahrestypische Elektrik ohne FI-Schutzschalter
Bodenbeläge: Designbelag sowie Fliesen
Extras: Ziergarten überwiegend gepflastert sowie Pflanzbeete
Zustand: Das Objekt befindet sich in einem gepflegten Gesamtzustand. Gemessen an den heutigen Standards besteht jedoch Modernisierungsbedarf.
Endenergiebedarf | 316,1 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1960 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis gültig bis | 15.01.2035 |
Es bestehen zugunsten des Hintergrundstücks Wege- und Leitungsrechte.
Das Dachgeschoss des Hauses wurde nachträglich ausgebaut. Der wohnliche Ausbau wurde der Baubehörde nicht angezeigt, ist aber grundsätzlich nachgenehmigungsfähig.
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