Solider Wohnkomplex (Ursprung 30er Jahre, An- und Umbauten seit den 60 Jahren), der 1 Kellerraum, Erdgeschoss, Ober- bzw. Dachgeschoss und teilweise Spitzboden enthält.
Zum Objekt gehören eine Doppelcarportanlage und ein Holzpavillion.
Der hier näher beschriebene Wohnkomplex befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Oldenburg-Rasteder Geestrand" am nordöstlichen Stadtrand von Oldenburg.
Die Entfernung bis zum Stadtmittelpunkt Oldenburgs (Marktplatz) beträgt etwa 4,5 km (Luftlinie).
Mauerwerk: gestrichene Putzfassade auf Klinkersockel bzw. rötliche Verblendmauersteine
Dach: Walmdach mit modernen Tonpfannen bzw. Satteldach mit Schweißbahnen sowie Betondachsteinen
Fenster: Kunststofffenster (Haus vorn, um 1997), Mahagoni-Holzfenster (70er) sowie Holzfenster (1998)
Heizung: Gaszentralheizung je Wohneinheit (Hausteil vorne: Brennwerttechnik, Fabrikat Brötje, Baujahr 2015; Hausteil hinten: keine Brennwerttechnik, Fabrikat Junkers, Baujahr 1989); die alte Junkers-Therme ist derzeit abgestellt wegen eines Defektes.
Energiedaten: Bedarfsausweis, 328 kWh/(m²-a), Energieeffizienzklasse: H, Baujahr 1930 (Gebäude), Gas
Sanitär: modernisiertes Duschbad im Vorderhaus sowie Vollbad und Gäste-WC im Anbau (80er)
Elektrik/Wasserleitungen und Heizkörper: Mix aus alter und neuer Technik
Bodenbeläge: unterschiedlichste Beläge auf Holzbalkenlage bzw. Betondecken
Zustand: Solider Gesamtzustand, jedoch werden die heutigen Ansprüche in Energetik und Ausstattung nicht mehr erfüllt. An diversen Stellen kann aufsteigende Feuchtigkeit erkannt werden - vermutlich fehlt u.a. eine Horizontalsperre.
Endenergiebedarf | 328 kWh/(m²*a) |
Baujahr | 1930 |
Wesentlicher Energieträger | GAS |
Energieausweistyp | Bedarfsausweis |
Energieeffizienzklasse | H |
Ausweis gültig bis | 12.11.2034 |
Ursprünglich wurde der Gesamtkomplex als Wohn- und Geschäftshaus (Wohnteil mit Laden und Bäckerei) nebst Garagendurchfahrt errichtet und genutzt. In den 70er Jahren (nach Schließung der Backstube) wurde umfangreich umgebaut und umgenutzt. Demnach sind diverse heutige Nutzungen als ungenehmigt und teilweise auch als nicht nachgenehmigungsfähig zu bezeichnen.
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